Verzugszinsen

Zum 1. Januar 2017 ist der Basiszins in Höhe von -0,88 % gleich geblieben.

Da der gesetzliche Verzugszins nach § 288 BGB für private Gläubiger 5 % über dem Basiszinssatz und für freiberufliche, geschäftlich oder gewerblich tätige Gläubiger 8 % über dem Basiszinssatz beträgt, liegt der gesetzliche Verzugszins dementsprechend bei 4,12 % für Privatleute (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie auf 7,12 % für Geschäfts-leute (§ 288 Abs. 2 BGB). Dies betrifft zum Beispiel die Verzinsung von ausstehenden Mietzinsforderungen.

Quelle: "Der Lingener 02/2017"

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