Wir beraten unsere Mandanten umfassend und kompetent seit vielen Jahren auch im Sozialrecht, insbesondere bei Problemen bezüglich des Leistungsbezuges bei Hartz 4, gegenüber dem Arbeitsamt, im Schwerbehindertenrecht, bei Ansprüchen auf Elterngeld und gegenüber der Krankenkasse, der Anerkennung von Pflegegraden, sowie bei Problemen der gesetzlichen Pflege- und Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir vertreten darüber hinaus auch Opfer von Gewalttaten in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie ggf. in Strafverfahren als Nebenklagevertreter.