Eine versicherungsrechtliche Auseinandersetzung entsteht insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer über den Gegenstand und Umfang des Versicherungsvertrages. Hier helfen wir unseren Mandanten bei der Lösung Ihres Versicherungsfalls und verhandeln mit der Versicherung oder setzen im Ernstfall auch die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch. Im Versicherungsrecht spielen drei Faktoren eine zentrale Rolle: der Versicherungsvertrag zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer, die Versicherungsbedingungen der Versicherung und der Antrag des Versicherungsnehmers. Diese drei Faktoren sind meist die Quelle für Streitigkeiten mit der Versicherung und verdienen daher besondere Aufmerksamkeit.