Erbrecht

Erbrecht / Betreuungsrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen der Erbfolge präventiv, z.B. bei der Erstellung von Testament und Vermächtnis sowie bei Erbverträgen. Wir arbeiten hier selbstverständlich auch mit einem Notar zusammen, der hier ergänzend für die Mandanten tätig werden kann, so dass auch die Erstellung eines notariellen Testaments bzw. Erbvertrages gewährleistet ist. Wir helfen und verfassen bereits seit einigen Jahren individuell auf die Wünsche des einzelnen Mandanten abgestimmte Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Gerade in diesem Bereich herrscht nach wie vor große Nachfrage und vor allem Unsicherheit bei den Betroffenen im Zusammenhang mit der richtigen Formulierung der Erklärungen.

FRANK ALFERS

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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