Straßenausbaubeiträge „ohne Ende“

Beiträge für die erstmalige Herstellung oder für die Grunderneuerung von Straßen können Gemeinden bald nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen von den betroffenen Straßenanliegern erheben, sondern schon im Vorfeld durch wieder-kehrende Beiträge

Der Niedersächsische Landtag beschloss am 1. März 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem wiederkehrende Straßenausbaubeiträge auch im Ansparmodell eingeführt werden sollen. Damit wird es den Kommunen in Zukunft erlaubt sein, zusammenhängende Gebiete zu definieren, für die dann alle Hauseigentümer in diesem Gebiet und nicht nur die direkten Anwohner der fraglichen Straße wiederkehrende Beiträge im Ansparmodell zahlen müssen. Ökonomisch betrachtet kann darin durchaus eine „zusätzliche versteckte Steuer“ gesehen werden, die allerdings zweckgebunden ist. Weiteres bliebt abzuwarten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gemeinden damit neben der Grundsteuer ein weiteres lukratives Finanzierungsinstrument für ihre kommunalen Haushaltslagen schaffen könnten.

Quelle: "Der Lingener 04/2017"

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