Strafrecht

Strafrecht / Strafvollstreckungsrecht

Mit einem großen Erfahrungsschatz im Bereich der Strafverteidigung sowie im Strafvollstreckungsrecht (Strafvollzug) können wir unseren Mandanten helfen, nicht machtlos gegenüber den ermittelnden Behörden und den urteilenden Strafrichtern dazustehen. Unser Rechtsstaat sichert die Waffengleichheit im Strafprozess. Ein mutmaßlicher Täter soll nicht schutzlos vor das Gericht treten müssen. Ihm wird ein Verteidiger zur Seite gestellt. Er sichert die Rechte des Mandanten und ermöglicht eine Verteidigung des Beschuldigten gegenüber der Anklagebehörde. Ein Strafverteidiger zeigt dem Mandanten Risiken und Chancen auf und hilft bei der Einordnung der aktuellen Situation. Hierbei besteht im besten Falle die Chance, die Unschuld des Verdächtigen im Laufe des Strafverfahrens zu beweisen oder eine geringe Strafe zu erzielen. Rechtsanwalt Frank Alfers ist Strafverteidiger unserer Kanzlei und Fachanwalt für Strafrecht seit 2001. Seitdem widmet sich Rechtsanwalt Alfers schwerpunktmäßig dem Strafrecht und der Strafverteidigung.

FRANK ALFERS

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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