Elektronische Stromzähler

Sie werden auch als Smart Meter bezeichnet und werden jetzt für stromerzeugende Anlagen mit mehr als 7 kW Nennleistung Pflicht.

Im Einzelnen: Smart Meter sind elektronische Stromzähler, die den tatsächlichen Verbrauch sowie die Nutzungszeiten anzeigen und automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übermitteln. Von der Verwendungszweck betroffen sind zunächst Haushalte, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 kWh (kWh) Strom verbrau Mietrechtsreform Die seit langem politisch diskutierte 2. Stufe des Mietrechtsnovellierungsgesetzes wird so wie es aussieht bis zur Bundestagswahl im September 2017 nicht mehr kommen. Weiteres bleibt abzuwarten. Bisher gibt es nur einen Referentenentwurf von April 2016. Öffentliche Förderung von Wohnungsbau Zum 1. Januar 2017 gelten neue höhere Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau (§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5 a, 41 Abs. 2 Satz 2 II. BV). Dort sind die im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Bildung der Kostenmiete geltenden Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen indexiert. Ökostrom/ Fotovoltaik Die Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Ob mit einer Preiserhöhung Sonderrundschreiben Seite 4 von 8 gerechnet werden muss, ist zur Stunde noch offen. Denn die Stromanbieter konnten Strom sehr günstig einkaufen und haben deshalb die Möglichkeit, den Anstieg selbst auszugleichen. Die Netzentgelte für Stromübertragungen steigen ebenfalls. Es muss damit gerechchen; weiter die Verbraucher, die selbst stromerzeugende Anlagen mit mehr als 7 kW Nennleistung betreiben. Sonderrundschreiben Seite 5 von 8.

Der jeweils zuständige Betreiber der Messstelle baut die Geräte ein, der Eigentümer selbst muss nicht aktiv werden. Durch den Betrieb der Geräte entstehen dem Immobilieneigentümer jährlich Kosten. Sie betragen für die aktuell betroffenen Haushalte ca. 130 € (bei mehr als 10.000 kWh Verbrauch) bzw. ca. 100 € für Anlagenbetreiber (bis 15 kW Leistung). Muss der Zählerschrank umgebaut werden, werden weitere Kosten dafür fällig.

Quelle: "Der Lingener 02/2017"

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